Dresden – Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden haben die Ermittlungen gegen den 40-jährigen verstorbenen Beschuldigten, der am 10. Dezember mit einer Geiselnahme in der Altmarktgalerie die Stadt in Atem hielt, abgeschlossen.
Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten wurden aus rechtlichen Gründen eingestellt, da der Beschuldigte verstorben ist und somit ein Verfahrenshindernis vorliege. Im Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der verstorbene Beschuldigte psychisch krank war. Zudem hätten sich keine Hinweise auf die Beteiligung weiterer Personen ergeben, wie die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitag mitteilte.
Der Beschuldigte wurde während des Einsatzes des SEK Sachsen in der Altmarktgalerie durch den Schuss eines SEK-Beamten getötet. Die Ermittlungen bezüglich des Beamten wurden ebenfalls eingestellt, da dieser erwiesenermaßen unschuldig ist, hieß es laut Mitteilung. Der Geiselnehmer hatte eine Mitarbeiterin eines Drogeriemarktes und ein Kind als Geiseln genommen und sich mit ihnen im Mitarbeiterbüro des Drogeriemarktes im Untergeschoss der Altmarktgalerie eingeschlossen. Nach einer Schussabgabe im Mitarbeiterbüro erfolgte der Notzugriff, in dessen Rahmen der Beamte den Geiselnehmer mit einem Schuss sofort handlungsunfähig machte. Der SEK-Beamte handelte in einer Notwehrsituation, um das Leben der Geiseln zu schützen, hieß es.
Die Ermittlungen zur Herkunft der Waffe und Munition, die vom Geiselnehmer verwendet wurden, dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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