Dresden – Im Prozess zum Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe Dresden hält die Verteidigung von drei der Angeklagten geringere Strafen im Zuge des sogenannten Deals für angemessen und kritisierte das Verhalten der Staatsanwaltschaft nach der vorab getroffenen Verständigung.
Der Anteil der Mandanten an der Aufklärung sei stärker strafmildernd zu werten, erklärten mehrere Anwälte in ihren Schlussvorträgen am Dienstag im Dresdner Landgericht. Ohne sie wäre kein Schmuck zurückkehrt, sagte der Berliner Rechtsanwalt Kai Kempgens. Und auch, dass die Sicherheitsvorkehrungen des Museums die Tatausführung «zumindest begünstigt haben», müsse eine Rolle spielen. «Das entsprach nicht dem Wert dessen, was dort gelagert war.»
Seit über einem Jahr müssen sich sechs Männer zwischen 24 und 29 Jahren für den Juwelendiebstahl verantworten. Sie stammen aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie. Kempgens Mandant, ein 29-Jähriger, der sich schon früh erstmals vor Gericht erklärt hatte, soll nur zu fünf Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt werden. Für einen der beiden 24 Jahre alten Zwillingsbrüder plädierte die Verteidigung auf vier Jahre Jugendstrafe. Die Anwälte eines 26-Jährigen, der noch seine Jugendstrafe wegen des Diebstahls der Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum 2017 verbüßt, forderten für ihn maximal fünf Jahre und neun Monate als Gesamtfreiheitsstrafe sowie die Unterbringung in einer Drogen-Entziehungsanstalt. Die Anträge der Staatsanwaltschaft lagen bei ihm und dem 29-Jährigen bei je sechs Jahren und acht Monaten sowie viereinhalb Jahren Jugendstrafe für den 24-Jährigen.
Kempgens warf der Staatsanwaltschaft vor, ab dem Moment der Beuterückführung nach und nach versucht zu haben, sich «von dem Agreement und der Verständigung zu lösen», etwa durch Fragen, die auf eine im Deal ausgeschlossene Drittbelastung zielten. Das habe sie und ihren Mandanten in Gefahr gebracht. Zudem sei der Verfahrensabschluss immer wieder bewusst verzögert und die vereinbarte Beschleunigung mittels Haftverschonung behindert worden.
Das widerspreche ebenso den Regeln des Jugendstrafrechtes, sagte die Dresdner Strafverteidigerin Ines Kilian. Auch die Sicherheitsvorkehrungen seien dem «unwürdig». Ihr Mandant habe zudem ein Drittel der Strafe längst verbüßt, womit eine Aussetzung der Reststrafe möglich wäre. Kilian sprach auch die Trennung von Familie und Freunden vor allem auch während der Corona-Pandemie an. Und ihr Mandant habe schon vor seiner Verhaftung Kontakt mit ihr aufgenommen, «um sich freiwillig zu stellen» – dem sei die Polizei zuvorgekommen.
Der Kunstdiebstahl aus Sachsens Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro und verursachten mehr als eine Million Euro Schaden. (dpa)
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