Sachsen – Im vergangenen Jahr ist in Sachsen die Zahl neuer Verfahren gegen Polizisten wegen dienstlicher Delikte gestiegen, wie eine Statistik der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zeigt.
Es wurden 203 neue Verfahren wegen mutmaßlichen Zwangs oder Amtsmissbrauchs durch Polizisten gezählt, was eine Steigerung um 35 im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die Zahl der neuen Ermittlungen, die sich um Gewaltausübung im Dienst drehten, stieg leicht von 130 auf 137. Die Zahlen für Verfahren wegen Gewaltausübung waren in den vergangenen drei Jahren relativ konstant, aber es gab einen deutlichen Anstieg im Jahr 2020, als 134 neue Fälle gezählt wurden.
Der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Jan Krumlovsky, sagt, dass die Steigerung der Verfahren wahrscheinlich mit der zurückliegenden Corona-Pandemie zusammenhängt. Die Polizei hatte während der Pandemie mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen, wie zum Beispiel der Durchsetzung von Kontaktbeschränkungen trotz gesellschaftlicher Spannungen. Krumlovsky betont jedoch, dass das Polizeigesetz gerechtfertigte körperliche Gewalt gegen Personen bis hin zum Waffengebrauch zulasse.
Die Statistik der Generalstaatsanwaltschaft zeigt auch, dass Verfahren gegen Polizisten nur selten zu Anklagen oder Strafbefehlen führen. Im Jahr 2020 wurden wegen Gewaltausübung in sechs Fällen Anklagen erhoben, und gegen einen Beschuldigten wurde der Erlass eines Strafbefehls beantragt. In den Jahren 2021 und 2022 gab es weder Anklagen noch Strafbefehle in Verfahren wegen Gewaltausübung. Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs oder Zwang führten in den Jahren 2020 bis 2022 zu zwei Anklagen und vier Strafbefehlsanträgen. (mit dpa)
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