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Tag X in Leipzig – Stadtverwaltung schränkt Versammlungsfreiheit ein

today30. Mai 2023 8

Hintergrund
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Leipzig – Die Messestadt hat vor dem Hintergrund des bevorstehenden Urteils im Prozess gegen Lina E. und ihre mutmaßliche Schlägertruppe Einschränkungen des Versammlungsrechts für den kommenden Samstag und Sonntag angekündigt. Dies geht aus einer Allgemeinverfügung hervor.

Gemäß der Verfügung ist es allen Personen im Stadtgebiet Leipzig an diesen Tagen untersagt, öffentliche Versammlungen im Freien abzuhalten oder daran teilzunehmen, sofern sie inhaltlich mit dem Antifa-Ost-Prozess (Staatsschutzverfahren gegen Lina E. vor dem Oberlandesgericht Dresden) oder den Angeklagten in Verbindung stehen und nicht bis zum 31. Mai 2023, 24:00 Uhr, bei der zuständigen Versammlungsbehörde angemeldet wurden.

Die Allgemeinverfügung tritt am 31. Mai 2023, dem Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe, in Kraft. Seit dem 8. September 2021 läuft vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG) ein Staatsschutzverfahren gegen Lina E. und drei weitere Personen. Ihnen wird unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Angeklagten sollen laut Anklage zwischen Oktober 2018 und Frühjahr 2020 in Sachsen und Thüringen mehrere Überfälle auf Rechtsextreme begangen haben, von denen einige äußerst brutal gewesen sein sollen.

Angesichts des für den 31. Mai erwarteten Urteils haben Sympathisanten der Angeklagten europaweit zum „Tag X“ mobilisiert. In diesem Zusammenhang sind Aufrufe zu militanter Aktion und teilweise auch Gewalttätigkeiten zu verzeichnen. Die Stadt Leipzig, als zuständige Versammlungsbehörde, hat in enger Absprache mit der Polizeidirektion Leipzig und basierend auf einer Gefahrenprognose zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschlossen, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit an den beiden Tagen, dem 3. und 4. Juni 2023, einzuschränken.

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