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DHL zieht Schadensersatzforderungen gegen Klimaaktivistin zurück

today19. Juni 2023 6

Hintergrund
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Leipzig- In einem Zivilprozess am Landgericht Halle hat das Logistikunternehmen DHL der Klimaaktivistin angeboten, auf Schadenersatzforderungen zu verzichten.

Der Anwalt der DHL-Tochter DHL Hub Leipzig GmbH erklärte zu Beginn der Verhandlung am Freitag, dass die DHL nicht länger auf den geforderten 84.000 Euro beharre. Gemäß dem Vergleichsangebot sollte die Beklagte stattdessen entweder 80 Arbeitsstunden in einem Aufforstungs- oder Naturschutzbetrieb ableisten oder alternativ 15 Euro pro Stunde zahlen. Zudem sollte die Frau zukünftig auf die Teilnahme an rechtswidrigen Blockaden verzichten. Die Prozesskosten sollten gemäß dem Angebot der DHL-Seite zwischen den beiden Parteien geteilt werden.

Im Juli 2021 soll die junge Klimaaktivistin zusammen mit 53 weiteren Personen im Rahmen eines Protests eine Zufahrtsstraße zum Betriebsgelände des Hauptterminals des Flughafens Leipzig blockiert haben, was dazu führte, dass Mitarbeiter des Flughafens ihre Dienste nicht rechtzeitig beginnen konnten, Flüge verspätet starteten und Anschlussflüge verpasst wurden. Ursprünglich forderte die DHL Hub Leipzig GmbH von der Frau einen Schadenersatz in Höhe von etwa 84.000 Euro. Auf Nachfrage verweigerte die Frau die Angabe ihres Alters.

Ein Anwalt der Beklagten erklärte, dass es noch Redebedarf gebe, bevor einer möglichen Zustimmung zum Vergleich zugestimmt werden könne. Die Anwälte der Klimaaktivistin betonten, dass die Annahme des Vergleichs nicht als Schuldeingeständnis angesehen werden solle. Sie argumentierten, dass die Versammlung angemeldet gewesen sei und den rechtlichen Rahmen nicht überschritten habe. Die Klimaaktivistin berief sich auch auf das Recht auf Demonstrationsfreiheit und einen übergeordneten klimabedingten Notstand. In beiden Fällen äußerte die Richterin Zweifel, dass diese Argumente im konkreten Fall greifen würden. Der nächste Gerichtstermin ist für August geplant.

Das Angebot der Klägerseite kam relativ schnell zum Prozessbeginn zustande. Der Anwalt signalisierte, dass das Angebot, die finanziellen Forderungen fallen zu lassen, für alle 54 Teilnehmer der Demonstration gelte. „Wir wollen eine einheitliche Regelung finden“, sagte er. Das Unternehmen wolle damit ein grundsätzliches Signal setzen. Alle 54 Demonstrationsteilnehmer seien bereits kontaktiert worden, jedoch habe man keine Rückmeldung erhalten. Der Anwalt betonte, dass die Hand jederzeit ausgestreckt sei, um eine Lösung zu finden.

Im Zusammenhang mit dem Vergleichsangebot wurde unter anderem diskutiert, ob die DHL Hub Leipzig GmbH eine alternative Zufahrtsstraße hätte nutzen können. Die DHL-Seite verneinte dies und argumentierte, dass andere Zufahrten nicht geeignete Bedingungen für die Logistik am Flughafen geboten hätten. Die Verteidigung der Frau war der Ansicht, dass durchaus Spielraum vorhanden gewesen wäre.

Quelle: dpa

© Sachsen Fernsehen

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