Urteil: Versammlungsverbot zu Corona-Beginn unverhältnismäßig
Sachsen- Das völlige Verbot von Versammlungen zu Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unverhältnismäßig.Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig stufte am Mittwoch die entsprechende Passage einer sächsischen Corona-Schutzverordnung als unwirksam ein. Der Verordnung zufolge waren Versammlungen nur mit Genehmigung zugelassen. Auch andere Bundesländer hatten damals Kundgebungen untersagt. Die Versammlungsverbote durften zwar auf das Infektionsschutzgesetz gestützt werden, so das Gericht. Die Behörden durften auch davon […]