Die Staatsanwaltschaft Dresden hat nun Anklage gegen den 38-jährigen Beschuldigten erhoben.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 38-jährigen Beschuldigten wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges in 158 Fällen erhoben. Laut der Staatsanwaltschaft entstand durch den mutmaßlichen Betrug mit Notdienstleistungen ein Gesamtschaden von etwa 150.000 Euro. Der Beschuldigte, der in Sachsen ansässig ist, soll gemeinsam mit anderen Beteiligten bundesweit überhöhte Gebühren für Schlüsselnotdienste, Rohrreinigungen und Schädlingsbekämpfungen kassiert haben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den Geschädigten Handwerkerleistungen vermittelt und dabei bewusst falsche Behauptungen aufgestellt zu haben. Er soll behauptet haben, dass vor Beginn der Arbeiten eine transparente Kostenaufklärung durch Kollegen vor Ort erfolgen würde. Zudem soll er behauptet haben, dass es sich bei den beteiligten Handwerksfirmen um seriöse und kompetente Partner handelt. Den Geschädigten zufolge fand jedoch keine Kostenaufklärung statt, weder vor Ort noch telefonisch. Stattdessen wurden deutlich überhöhte Gebühren abgerechnet, teilweise das Fünffache des angemessenen Entgelts.
Den Geschädigten wurde fälschlicherweise gesagt, dass sie diese Kosten bei ihrer Versicherung oder ihrem Vermieter geltend machen könnten. Die Handwerker erbrachten zudem unnötige Leistungen und rechneten sie ab. Die Rechnungsbeträge wurden anschließend von den sogenannten „Obermonteuren“, die im Auftrag des Beschuldigten tätig waren, unter Einbehaltung eines Anteils von 35 Prozent auf ein Firmenkonto des Beschuldigten überwiesen. Sowohl dem Beschuldigten als auch seinen Mittätern war bewusst, dass sie keinen Anspruch auf die überhöhten Beträge hatten.
Der Beschuldigte soll bereits Vorstrafen haben, befindet sich jedoch nicht in Untersuchungshaft. Der 38-Jährige bestreitet die Tatvorwürfe und behauptet, nicht für die überhöhten Abrechnungen verantwortlich zu sein. Das Landgericht Dresden wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. (dpa/sn)