Gerichtsverfahren können bei geringer Schuld gegen Geldauflage oder -buße eingestellt werden. Die Höhe des Betrages und den Empfänger legen Staatsanwaltschaften oder zuständige Richter fest. Der Angeklagte muss einverstanden damit sein – dann kommt er um ein Strafverfahren herum.
Beim OLG werden Listen gemeinnütziger Einrichtungen geführt, die um Zuweisungen ersucht haben und Geld empfangen dürfen. Da Strafen, Bußen und Auflagen aber nicht umgehend gezahlt werden, differieren Zuweisungs- und Auszahlungshöhe. In der Regel bestimmen die Gerichte einen Verein oder Verband als Begünstigten, zuweilen auch solche, die mit dem jeweiligen Delikt zu tun haben.
2022 wurde das Geld vor allem in Gesundheits-, Familien-, Kinder- und Jugend- sowie Auslandshilfe, aber auch für Kultur und Integration, medizinische Forschung, Hospizarbeit, Natur-, Umwelt- und Tierschutz zugesprochen. Die höchsten Summen sollten an Vereine gehen, die sich für Kinder und Jugendliche, sozial Benachteiligte, Natur und Tiere, Verbrechensopfer sowie gegen Krankheiten engagieren. So wurden der Weiße Ring, Brot für die Welt, Deutsche Krebshilfe, Ärzte ohne Grenzen und Amnesty International Deutschland, Rote Nasen oder DermaKids reichlich bedacht – und ein deutscher Verein, dem die Orang Utans im indonesischen Regenwald auf Borneo am Herzen liegen. (dpa)