Lausitz

Jagdverband: Drei-Stufen-Plan gegen Schweinepest nicht zielführend

today8. Juli 2023 6

Hintergrund
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Großschirma – Der sächsische Landesjagdverband hat Kritik am Drei-Stufen-Plan zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) geäußert, der vom Krisenstab des Sozialministeriums entwickelt wurde.

© SACHSEN FERNSEHEN

Der Verband aus Großschirma (Landkreis Mittelsachsen) unterstützt zwar die Seuchenbekämpfung des Landeskrisenstabes und des Sozialministeriums, hält den Tilgungsplan jedoch für fachlich unausgewogen und nicht zielführend.

Insbesondere seien die Möglichkeiten und Interessen der jagdausübungsberechtigten Pächter und Eigenjagdbesitzer nicht ausreichend berücksichtigt worden, so der Jagdverband. Zudem bemängelte er das Fehlen einer umfassenden Diskussion, um das beste und für alle Beteiligten tragfähige Konzept zu finden. Der Verband hofft, dass das Ministerium eine konstruktive und ergebnisoffene Diskussion ermöglichen wird.

Der Krisenstab des Landes hatte zu Beginn der Woche einen Drei-Stufen-Plan zur Eindämmung der ASP vorgestellt. Dieser sieht vor, dass in den Flächen zwischen den Doppelzäunen in den Schutzzonen im Osten, Norden und Westen faktisch keine Wildschweine mehr leben sollen. Um diese Gebiete wildschweinfrei zu halten, wurde unter anderem eine Allgemeinverfügung erlassen.

Das Ministerium hoffte auf die Kooperation der Jägerschaft und setzte Anreize, wie eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro pro erlegtem Tier für Jagdberechtigte in den Schutzkorridoren.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Wildschweine und Hausschweine betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend. Die Krankheit kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände wie Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge oder Futter übertragen werden. Es gibt bisher keine Impfung für Schweine als präventiven Schutz. (mit dpa)

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Gefördert durch die Sächsische Landesmedienanstalt. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

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